Berufsunfähigkeitsversicherung – Absicherung für Selbstständige

Berufsunfähigkeitsversicherung – Absicherung für Selbstständige

Es ist eine Studie, die jedem Selbstständigen zu denken geben sollte: Mehr als 12 Prozent aller Menschen mit einer Erwerbstätigkeit scheiden aus dem aktiven Berufsleben gesundheitsbedingt aus und beziehen eine Rente vom Staat noch bevor sie das 40. Lebensjahr erreicht haben. Aus diesem Grund ist es besonders für Freiberufler und Selbstständige extrem wichtig, frühzeitig die versicherungstechnische Absicherung ins Auge zu fassen, um im Fall des Falles nicht in ein finanzielles Loch zu fallen.

Hannoversche Leben

Glücklicherweise bietet sowohl der freie Markt als auch der Staat Absicherungsmöglichkeiten, jedoch muss sich der Selbstständige stets vor Augen führen, dass diese mitunter nicht ausreichend sind um die Lebenshaltungskosten zu decken. Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch die Risikolebensversicherung sowie die Altersabsicherung immens wichtig und sollte nicht vernachlässigt werden.

Berufsunfähigkeitsversicherung bei Selbstständigen

Jeder Freiberufler wird wissen dass seine Arbeitskraft letztlich sein Kapital darstellt und dass entsprechende Umsätze nur generiert werden können wenn die Gesundheit das Arbeiten erlaubt. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher immens wichtig damit im Falle des gesundheitlichen Ausscheidens aus der Selbstständigkeit keine finanziellen Engpässe auftreten können. Zu Beachten ist allerdings, dass es gewisse Kriterien gibt, die von einigen Versicherungsträgern als Ausschluss der Zahlungspflicht angesehen werden. Um gänzlich abgesichert zu sein sollte daher ein weltweiter Versicherungsschutz sowie der Verzicht auf die abstrakte Verweisung eines bestimmten Berufsbildes ein fester Bestandteil der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sein, damit es hinterher keinerlei Probleme bei der Auszahlung des Versicherungskapitals geben kann. Auch eine Anzeigepflicht bei einem Wechsel des Tätigkeitsfeldes oder eine Beschränkung gewisser Hobbys sollte im Vertrag der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht vorhanden sein.

Eine Risikolebensversicherung als Absicherung für die Angehörigen

Solang der Selbstständige mit seiner Tätigkeit das entsprechende Kapital zur Deckung der Lebensunterhaltskosten verdienen kann dürften die Angehörigen, unabhängig davon ob sie einer eigenen Tätigkeit nachgehen oder nicht, über eine entsprechende Absicherung verfügen. Bedacht werden sollte allerdings, dass es sehr schnell zu finanziellen Problemen kommen kann, wenn der Selbstständige verstirbt. Mit einer Risikolebensversicherung kann diesem Risiko entgegengewirkt werden, es sollte allerdings penibel darauf geachtet werden, dass in dem Vertrag der Risikolebensversicherung keine Beschränkungen von gewissen Tätigkeiten enthalten sind. Eine Risikolebensversicherung kommt, ähnlich wie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, zumeist dann zur Auszahlung, wenn Unfälle zu einem Ausfall der Arbeitskraft führen. Die Art der Unfälle kann bei gewissen Trägern einer Risikolebensversicherung jedoch bereits einen Unterschied machen daher sollte der Freiberufler auf jeden Fall ein erhöhtes Augenmerk auf das Kleingedruckte in dem Vertrag richten. Dieser Rat ist auch bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung niemals gänzlich verkehrt!

Staatliche Altersabsicherung in Form von Riester-Rente und Rürup-Rente

Seit einigen wenigen Jahren haben auch Freiberufler die Möglichkeit, sich durch eine staatliche Riester-Rente oder Rürup-Rente versicherungstechnisch gegen Erwerbsminderung abzusichern. Ganz gleich ob es sich um die Riester-Rente oder Rürup-Rente handelt – für gewöhnlich werden durchschnittlich lediglich 616 Euro vom Staat gezahlt, was mitunter nicht zum Decken der Lebenshaltungskosten ausreicht. Eine private zusätzliche Rentenversicherung sollte daher vorab genauestens mit dem Steuerberater durchgerechnet werden. Zu Beachten ist allerdings sowohl bei der Riester-Rente als auch bei der Rürup-Rente, dass der Versicherte mindestens fünf Jahre rentenversichert und somit auch mindestens drei Jahre seine Pflichtbeiträge eingezahlt haben muss, damit er einen Anspruch aus der Riester-Rente oder der Rürup-Rente erhalten kann.

Es ist somit immens wichtig, dass sich der Freiberufler oder Selbstständige sehr zeitig zum Beginn seiner unternehmerischen Tätigkeit Gedanken über eine Berufsunfähigkeitsversicherung sowie Risikolebensversicherung macht und sich auch über die Möglichkeiten der Riester-Rente oder Rürup-Rente ausführlich informiert, zumal diese beiden Versicherungsformen durchaus unterschiedliche Kriterien mit sich bringen. Es mag durchaus richtig sein, dass Selbstständige und Freiberufler in Zeiten einer erhöhten Auftragslage sehr beachtliche Gewinne im Vergleich zu angestellten Arbeitnehmern erzielen können, doch ist dieser positive Aspekt auch immer mit dem Risiko verbunden, dass ein Fall einer Erwerbsminderung eintritt, was fast zwangsläufig zu Liquiditätsengpässen führt!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert