Die Berechnung des Stundenlohns

Die Berechnung des Stundenlohns

Als Startup in einem noch jungen Unternehmen ist es immens wichtig, einen genauen Überblick über die Kosten zu haben, denen sich die Geschäftstätigkeit im Laufe der Zeit ausgesetzt sieht. Ein sehr wichtiger Posten stellen hierbei die Personalkosten dar, die durch die Einstellung zusätzlicher Mitarbeiter entstehen. Es kann hierbei sehr hilfreich für den Startup sein, zu wissen, wie sich der Stundenlohn berechnet und welche Kosten in Abzug gebracht werden müssen.

Wie berechnet sich der Stundenlohn?

Um den Stundenlohn berechnen zu können kommt eine ganz simple Formel zum Einsatz, die als allgemeingültig angesehen werden kann. Selbstverständlich ist das Ergebnis der nackten Zahlen davon abhängig, unter welchen Bedingungen der Arbeitnehmer in dem Unternehmen des Startups tätig ist. Als erster Schritt zur Berechnung des Stundenlohns muss zunächst die durchschnittliche monatliche Arbeitsstundenanzahl ermittelt werden, welche sich aus den wöchentlichen Arbeitsstunden multipliziert mit 13 ergibt. Dieser Wert wird anschließend durch 3 geteilt. Die Formel lautet daher:

Wochenarbeitsstunden * 13 / 3.

Mit dieser Grundlage kann nunmehr der Stundenlohn ermittelt werden, wenn die monatlichen Arbeitsstunden durch das Bruttoarbeitsgehalt geteilt wird. Die Formel hierfür lautet:

Bruttomonatsgehalt / durchschnittliche monatliche Arbeitsstunden.

Bei einer durchschnittlichen 40-Stunden Arbeitswoche kann der Mittelwert von 173,33 für die Berechnung zugrunde gelegt werden, folglich ist bei einem Bruttomonatsgehalt von 2500 Euro der Stundenlohn 14.42 Euro.

Warum sollte der Stundenlohn berechnet werden?

Es ist überaus wichtig über den exakten Stundenlohn der Mitarbeiter Kenntnis zu haben. Insbesondere dann, wenn der Startup in seinem Unternehmen den Mitarbeitern geleistete Überstunden auszahlen möchte, so ist die Kenntnis über den Stundenlohn grundlegend wichtig für die finanzielle Kalkulation. Selbstverständlich gibt es Bereiche in der Geschäftswelt, in denen dieser Stundenlohn nicht so in dieser Form ausgerechnet werden kann. Insbesondere bei einer selbstständigen Tätigkeit findet diese Formel keine Anwendung, da kaum ein selbstständiger Mensch, der z.B. im Internet sein Geld verdient, die exakte Anzahl der Arbeitsstunden erfasst. Dennoch kann für den Arbeitnehmer, der zwei Berufen nachgeht, anhand der Berechnung des Stundenlohns eine gute Berechnungsrichtlinie geschaffen werden. Für einen Selbständigerwerbenden ist diese Zahl wichtig, um darauf aufbauend seine Preise und den Wert der eigenen Arbeit berechnen zu können.

Insbesondere dann, wenn sich ein Mitarbeiter eines Unternehmens mit dem Gedanken eines Berufswechsels trägt, ist der Stundenlohn ein gutes Argument für das eigene Abwägen des Für und Widers des beruflichen Wechsels, da sich ein Berufswechsel in vielen Fällen schlichtweg nicht lohnt!

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