Steuererklärung für Unternehmen – Die Abgabefristen

Steuererklärung für Unternehmen - Die Abgabefristen

Die Steuererklärung ist für Unternehmen Pflicht, doch gerade bei jungen Startups herrscht im Bereich Steuerrecht zumeist Unklarheit über die rechtlichen Gegebenheiten. Der Gang zu einem Steuerberater ist zwar auf jeden Fall empfehlenswert, doch stets auch immer mit Kosten verbunden. Diese Kosten können vermieden werden, wenn der Startup die rechtlichen Verpflichtungen zur Kenntnis nimmt. Zum Einen ist muss zunächst gesagt werden, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Steuerpflicht aus der Steuererklärung immer davon abhängig gemacht werden muss, ob das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz anhängig hat und zum Anderen sind diese rechtlichen Gegebenheiten öffentlich einsehbar.

Die Steuersituation und Abgabefristen in Deutschland

Bei vielen Menschen hat sich das magische Datum des 31. Mai als Frist zur Abgabe der steuerlichen Erklärung festgesetzt. Obgleich diese landläufig verbreitete Meinung sicherlich seinen Wahrheitsgehalt hat, so ist diese Frist lediglich für Unternehmen als zwingend bindend anzusehen. Ein Startup muss somit seine Steuererklärung bis zum 31. Mai bei dem zuständigen Finanzamt eingereicht haben. Sicherlich mag dies eine rechtliche Verpflichtung darstellen, doch gibt es mitunter Terminschwierigkeiten für Startups. Selbst eine verspätete Abgabe der steuerlichen Erklärung ist in Deutschland noch kein Grund, gleich zu hadern.

Sofern sich der Startup rechtzeitig im Vorwege um eine Kommunikation mit dem Finanzamt bemüht hat, so kann diese Frist auf Antrag auch durchaus verlängert werden. Wichtig ist lediglich, dass die Kommunikation mit dem zuständigen Finanzamt auch wirklich nachweislich durchgeführt wurde, da anderenfalls das Finanzamt die verspätet eingereichte Steuererklärung mit Säumniszinsen sanktioniert, so dass am Ende die Steuerpflicht höher als nötig ausfällt. Der entsprechende Antrag kann bei dem zuständigen Finanzamt angefordert werden und muss selbstverständlich schlüssig nachvollziehbar begründet werden.

Beachtet werden sollte auch, dass ein Unternehmen eine andere Steuererklärung bei dem Finanzamt einreichen muss als eine Privatperson. Mitunter gelten andere Fristen als bei den privaten Haushalten. So können Startups gerade am Anfang davon ausgehen, dass die Umsatzsteuervoranmeldung etwaig monatlich, viertel- oder halbjährlich fällig werden können und entsprechend maximal vier Wochen nach der Fälligkeit angewiesen worden sein müssen. Kommt es hier zu einer Versäumnis, so können die rechtlichen Folgen bereits durchaus verheerend sein.

Die Steuersituation und Abgabefristen in Österreich

In der Alpenrepublik Österreich gelten für Startups andere Fristen als in Deutschland. Unternehmen müssen ihre Abgabenerklärung bis zum 30.04. des jeweiligen Jahres eingereicht haben. Da Österreich die Übermittlung der Steuererklärung auf dem elektronischen Weg bevorzugt, so wird dem Unternehmen eine Kulanzfrist bis zum 30.06. eingeräumt. Dies ist jedoch definitiv der späteste Termin, an welchem die Steuererklärung samt sämtlicher Anlagen vorliegen muss.

Selbstverständlich kann auch diese Frist in Absprache mit dem Finanzamt verlängert werden, jedoch ist eine schlüssige Begründung der Fristverlängerung auch in Österreich erforderlich. Sollte der Startup seine steuerliche Abgabenerklärung ohne Kommunikation mit dem Finanzamt nicht pünktlich abgeben, so drohen dem Unternehmen Verspätungszulagen in Höhe von zehn Prozent sofern die Verspätung als nicht entschuldbar angesehen wird. Die rechtliche Grundlage für dieses Handeln des Finanzamts findet sich in § 135 der BAO.

Die Steuersituation und Abgabefristen in der Schweiz

In der Schweiz gilt als Frist zur Abgabe der Steuererklärung für Unternehmen eine eher weiche Regelung. und ist kantonal unterschiedlich. Im Kanton Zürich z.B. ist die Einreichefrist für juristische Personen der 30. Speptember, im Kanton Bern ist es im Normalfall der 31.07. Am besten ist es, wenn Sie sich vorgängig bei der Steuerverwaltung informieren, in dem sie ihren Geschäftssitz haben. Das schweizer Steuerrecht sieht für eine Fristunterbrechung durchaus gewisse Sonderregelungen vor, die in einem Zuzug aus dem Ausland oder einer Verlagerung des Unternehmens in Ausland ihre Gründe haben können.

Das Wichtigste ist jedoch für den Startup, direkt den Kontakt mit der Finanzdirektion zu suchen und dort eventuelle Gründe für eine Fristunterbrechung zur Abgabe der Steuererklärung von dem Unternehmen vorzutragen. Im Idealfall sollte die Kommunikation mit der Finanzdirektion schriftlich auf dem Onlineweg erfolgen, da eine erste Fristverlängerung über den Onlineweg kostenlos ist. Jede weitere Fristverlängerung, die in der gängigen Praxis eher als absolut seltene Ausnahme anzusehen ist, wird von der Finanzdirektion mit einer entsprechenden Gebühr belegt. Die verspätete Abgabe der Steuererklärung von einem Unternehmen wird in der Schweiz konsequent mit Geldbußen belegt, die sich aufgrund einer Schätzung der Steuersituation seitens der Finanzdirektion ergeben.

Es ist im Zweifel auf jeden Fall für das Unternehmen ratsam, sehr zeitig den Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt bzw. der zuständigen Finanzdirektion zu suchen und dort den eigenen Fall entsprechend begründet vorzutragen. Diese Gemeinsamkeit gilt sowohl für Deutschland wie auch für die Schweiz und Österreich.

2 Gedanken zu „Steuererklärung für Unternehmen – Die Abgabefristen

  1. Danke für den hilfreichen Beitrag. Sie haben recht, die Steuererklärung ist für Unternehmen Pflicht, doch gerade bei jungen Startups herrscht im Bereich Steuerrecht zumeist Unklarheit über die rechtlichen Gegebenheiten. Ich stimme Ihnen zu, der Gang zu einem Steuerberater ist zwar auf jeden Fall empfehlenswert, doch stets auch immer mit Kosten verbunden. Ich selber bin Gründer eines Start-Up Unternehmens und habe lange Zeit ohne einen Steuerberater gearbeitet. Jetzt möchte ich dies ändern und suche einen Experten für Steuerberatung, Jahresabschlüsse oder Bilanzen in Magdeburg, der mir ein wenig Arbeit in diesen Bereichen abnehmen kann.

  2. Ich bin gerade in den Anfängen meines Startups und arbeite mich gerade in alle Fragen rund um die Steuer ein. Mir war gar nicht bewusst, dass grundsätzlich der 31. Mai als Abgabefrist zu sehen ist, darüber hinaus ist eine Kommunikation mit dem Finanzamt wichtig. Ich werde mir wohl am besten eine Steuerbüro für Unternehmen und Selbstständige suchen und mich ausführlich zu all den Themen beraten lassen. Vielen Dank für die Infos.

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