Auflösung und Liquidation einer Schweizer Gesellschaft

Auflösung und Liquidation

Unabhängig von der Rechtsform der gegründeten Gesellschaft kann es durchaus vorkommen, dass das Unternehmen von den Gesellschaftern bzw. von dem Unternehmensgründer vom Markt genommen werden muss. Bei der Auflösung / Liquidation einer Aktiengesellschaft oder einer GmbH gibt es durchaus einige wichtige Kriterien zu beachten, denn es gibt Unterschiede zwischen einer Auflösung einer GmbH und einer Liquidation einer Schweizer Aktiengesellschaft. Diese Unterschiede sollte der Gesellschafter bzw. der Unternehmensgründer kennen, bevor das geplante Unterfangen in die Tat umgesetzt wird. Hinzu kommt, dass ein derartiger Schritt in zahlreichen Fällen in der gängigen Praxis so nicht von vornherein geplant war und deshalb erst einmal nüchtern analysiert werden muss.

Aus welchen Gründen kann es zu einer Auflösung einer GmbH kommen?

Die Gründe für die Auflösung eines Unternehmens sind im Wesentlichen abhängig von der Unternehmensform, jedoch darf die Auflösung einer GmbH auf gar keinen Fall mit der Liquidation einer GmbH verwechselt werden. So sind die Gründe für die Auflösung einer GmbH gesetzlich geregelt. Der häufigste Grund für die Auflösung einer GmbH liegt in dem Gesellschafterbeschluss, welche gemeinschaftlich die Auflösung der GmbH beschliessen. Eine Mehrheit von drei Vierteln aller eingetragenen Gesellschafter ist hierfür vollends ausreichend. Die GmbH kann jedoch auch durch den Gesellschaftervertrag an sich aufgelöst werden, wenn eine vorbestimmte Zeitdauer für das Bestehen der Gesellschaft vertraglich verankert wurde. Des Weiteren kann die Gesellschaft mit beschränkter Haftung auch durch eine gerichtliche Verfügung bedingt durch einen Mangel an dem Gesellschaftervertrag an sich oder per Gerichtsentschluss oder generell durch Vermögenslosigkeit der Gesellschaft aufgelöst werden. In der gängigen Praxis stellen die sogenannten Vermögensgründe die häufigsten Gründe für die Auflösung einer Schweizer Aktiengesellschaft bzw. Auflösung einer Schweizer GmbH dar.

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Welche Gründe können zu einer Auflösung einer Aktiengesellschaft führen?

Die Auflösung einer Aktiengesellschaft kann, ebenso wie die Auflösung der GmbH, verschiedene Gründe haben. Eine Auflösung einer Aktiengesellschaft unterscheidet sich hierbei nicht wesentlich von der Auflösung einer GmbH, wobei die gängigste Praxis der Auflösung Aktiengesellschaft der Beschluss durch 3/4 Mehrheit aller Beteiligten in der Hauptversammlung ist. Die Auflösung einer Aktiengesellschaft hat ebenfalls Unterschiede zur Liquidation einer Aktiengesellschaft. Dies ist eine Gemeinsamkeit zur Liquidation einer GmbH, die ebenfalls ein anderes Verfahren darstellt als die Auflösung einer GmbH. Die Auflösung einer Aktiengesellschaft kann auch durch mangelndes Kapital ergeben und selbstverständlich gibt es auch die Möglichkeit, die Auflösung einer Schweizer Aktiengesellschaft durch die Satzung des Unternehmens zu begründen. Eine Liquidation einer Aktiengesellschaft hat jedoch gänzlich anderweitig darliegende Grundlagen.

Worin unterscheidet sich die Liquidation von der Auflösung?

Im Grunde genommen kann diese Frage nicht so einfach ad hoc beantwortet werden, da die Auflösung eines jeden Unternehmens als Grundlage für die Liquidation Aktiengesellschaft sowie auch Liquidation einer GmbH angesehen wird. Die Auflösung wird sowohl bei der GmbH als auch bei der Aktiengesellschaft zunächst beschlossen und anschließend erfolgt die Liquidation GmbH bzw. Liquidation einer Aktiengesellschaft. Eine Liquidation einer GmbH bzw. Liquidation einer Aktiengesellschaft ist im Grunde genommen nichts Anderes als eine Abwicklung des Unternehmens nach der Auflösung. Es gibt jedoch Gründe für die Auflösung einer GmbH/Aktiengesellschaft, die eine Liquidation einer GmbH respektive Liquidation einer Aktiengesellschaft regelrecht unmöglich werden lassen.

Dieser Gründe liegen stets im Kapital der Gesellschaft. Erfolgt die Auflösung der Aktiengesellschaft bzw. die Auflösung der GmbH aus Gründen des mangelnden Kapitals, so erfolgt auch keine Liquidation einer Aktiengesellschaft respektive Liquidation einer GmbH. Dies ist auch logisch nachvollziehbar, da es in Fällen des mangelnden Kapitals oder aufgrund der Insolvenz ja keine finanziellen Mittel mehr abzuwickeln gäbe. Der Kern der Liquidation dreht sich darum, dass das noch vorhandene Kapital der Gesellschaft auf die entsprechenden Gesellschafter verteilt wird, da die Liquidation einer GmbH bzw. die Liquidation einer Aktiengesellschaft als zweiter Schritt vor der endgültigen Löschung des Unternehmens angesehen wird. Sollte das Unternehmen in Ermangelung von Kapital aufgelöst werden, so wird der Schritt der Liquidation übersprungen.

Zum Zwecke der Liquidation einer Schweizer GmbH respektive Liquidation einer Schweizer Aktiengesellschaft werden sogenannte Liquidatoren eingesetzt, die diesen Schritt in der gängigen Praxis für die Gesellschafter umsetzen. Diese Liquidatoren haben natürlich Pflichten, die sich auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens beziehen. Zu diesen Pflichten gehört die Beendigung der laufenden Geschäftsprozesse sowie die Erfüllung der entsprechenden Verpflichtungen der Gesellschaft in Vertretung für die Gesellschafter. Selbstverständlich gehört es auch zu den Pflichten der Liquidatoren, die Gesellschaft in entsprechendes Kapital umzuwandeln.

Sowohl die Liquidation einer GmbH als auch die Liquidation einer Aktiengesellschaft sind mit weitergehenden Kosten verbunden. Da die Liquidation selbstverständlich bekannt gegeben werden muss und das Ziel der Löschung des Unternehmens verfolgt ist der Einsatz eines Notars unerlässlich. Die Kosten für die Liquidation Aktiengesellschaft bzw. Liquidation GmbH bewegen sich jedoch in einem “gedeckelten” Rahmen von 4`000 Schweizer Franken und umfasst zudem die Versicherung der Liquidatoren. Ebenfalls muss von den Gesellschaftern berücksichtigt werden, dass eine Liquidation nicht innerhalb von kurzer Zeit abgehandelt wird, da die Auflösung mehrere Male im Handelsblatt publiziert werden muss. Auf diese Weise kann es bis zu 2 Jahre dauern, bis das Anliegen vollständig mit allen Schritten durchgeführt wurde.

Die Alternative zur Liquidation

Es gibt durchaus eine interessante Alternative zu der Liquidation, die den Wunsch Auflösung einer Aktiengesellschaft erheblich schneller und unkomplizierter zu erfüllen vermag. Das Unternehmen Conbuch AG hat sich auf den Erwerb von Schweizer Firmenmäntel spezialisiert, die aufgelöst werden sollen. Der Vorteil für die Gesellschafter liegt in dem Umstand, dass der – oftmals langwierige – Prozess der Liquidation regelrecht übersprungen wird und die Gesellschafter somit erheblich schneller an ihr Gesellschaftskapital gelangen können. Auf diese Weise kann sich jeder Gesellschafter wesentlich schneller mit dem entsprechenden Kapital seinen Projekten widmen und muss nicht erst auf die Löschung der Gesellschaft warten.

Der Ablauf über die Conbuch AG ist im Grunde genommen denkbar simpel, da die Gesellschafter sich einfach nur an das Unternehmen zu wenden brauchen. Sämtliche erforderlichen Maßnahmen werden von Conbuch AG durchgeführt. Unabhängig davon ob es sich um eine Auflösung Aktiengesellschaft oder die Auflösung GmbH handelt – Conbuch AG erwirbt das zu löschende Unternehmen von den Gesellschaftern und kapitalisiert es entsprechend bei Vertragsabschluss. Das Unternehmen Conbuch AG ist ein relativ junges Unternehmen auf dem Markt, verfügt aber über ein enorm dynamisches und fachkompetentes Team so dass die Gesellschafter auf die Kompetenz sowie Seriosität vertrauen können. Der Firmenkauf wird absolut unkompliziert und ohne nennenswerten Zeitverlust durchgeführt und bedarf keiner weiteren Interaktion der Gesellschafter des zur Liquidation anstehenden Unternehmens, so dass eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten entsteht.

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