Sozialversicherung: Die Betriebsnummer beantragen

Betriebsnummer aus 8 Zahlen

Jeder Startup, der mit seinem Unternehmen später einmal Arbeitnehmer beschäftigen möchte, muss sich früher oder später mit der Betriebsnummer auseinandersetzen. Diese, aus acht Zahlen bestehende, Identifikation wird von der BfA, genauer gesagt von dem Betriebsnummern-Service, vergeben und wird von dem Startup bei seiner Kommunikation mit dem Sozialversicherungsträger benötigt. Auf der Grundlage der Arbeitgebermeldungen über die Anzahl der Beschäftigten an die jeweiligen Krankenkassen wird auch die amtliche Beschäftigungsstatistik erstellt. Diese Meldung ist dahingehend wichtig, als dass die Kommunen anteilig an die Umsatzsteuer herangezogen werden sodass die Betriebsnummer durchaus einen Geldwert für die Kommunen hat.

bfa

Wer kann die Betriebsnummer beantragen?

Sowohl der Arbeitgeber selbst als auch seine vertretungsberechtigte Person können die Betriebsnummer beantragen. In vielen Fällen erfolgt die Beantragung auch durch den Steuerberater des Unternehmers. Als Arbeitgeber wird dabei jede juristische oder auch natürliche Person definiert, die mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt. Auch geringfügig beschäftigte Personen fallen unter diese Regelung. Es ist dabei unerheblich, wieviele Geschäftssitze das Unternehmen insgesamt für den Geschäftsbetrieb hat solange es sich um eine regional oder auch wirtschaftsfachlich Einheit mit abgrenzender Funktion handelt, in welcher der Beschäftigte seiner Arbeitstätigkeit nachgeht. Der Antrag auf die Vergabe einer Betriebsnummer kann sowohl in schriftlicher als auch in fernmündlicher Form sowie auf dem Online-Wege erfolgen.

Welche Grundsätze bestehen für die Vergabe der Betriebsnummer?

Sofern das Unternehmen lediglich eine Niederlassung unterhält so gilt diese Niederlassung als Betrieb, für den die Betriebsnummer erstellt wird. Sollten sich innerhalb einer Gemeinde mehrere Geschäftsniederlassungen befinden, so gelten diese ausschließlich dann als Betrieb, wenn die Niederlassung der gleichen Wirtschaftsklasse zugeordnet werden können und nicht jede Niederlassung für sich selbst eine eigenständige juristische Person verkörpert. Sofern beide Niederlassungen in einer Gemeinde unterschiedliche Wirtschaftsklassen angehören, so wird jede Niederlassung als ein Betrieb gewertet und es wird dementsprechend an beide eine Betriebsnummer zugeteilt. Üblicherweise übernimmt die Vergabe der Betriebsnummer der Betriebsnummern-Service der BfA, allerdings gibt es zu dieser Regelung drei Ausnahmen. Privathaushalte, die noch über keine Betriebsnummer verfügen und in denen sich ausschließlich geringfügig Beschäftigte mit maximal 450 Euro Lohn befinden erhalten die Betriebsnummer entsprechend bei der Minijobzentrale der jeweiligen Knappschaft. Betriebe zur Gewinnung von Mineralien oder im Bergbau und Unternehmen, die der See-Berufsgenossenschaft zugeordnet werden, bekommen die Betriebsnummer bei der “Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See”.

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