Bereits ganz zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit steht für den Startup eine grundlegend wichtige Entscheidung an, die die weitere Zukunft des Unternehmens gravierend beeinflusst: die Wahl der passenden Rechtsform. Da diese Entscheidung von vielen Faktoren, beispielsweise den Zielsetzungen und persönlichen Voraussetzungen des Startups abhängig ist, so muss sie mit Bedacht gewählt werden da die einzelnen Rechtsformen sich mitunter gravierend voneinander unterscheiden. Welche Rechtsformen gibt es überhaupt in Deutschland und was haben diese für Auswirkungen auf die Haftung sowie die Gewinnerwartung eines Unternehmens?
Welche Rechtsformen sind in Deutschland möglich?
Zunächst sollte sich der Startup die Frage stellen, ob er eine juristische Person gründen möchte oder doch eher eine Personengesellschaft. Entscheidet sich der Unternehmer für die juristische Person, so sind die bekanntesten Rechtsformen die GmbH, also die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, sowie die UG als auch die OHG. Unter einer UG versteht man im juristischen Sinne die Unternehmensgesellschaft haftungsbeschränkt während die OHG das Kürzel für eine offene Handelsgesellschaft darstellt. Weiterhin sind auch die GmbH & Co Kg sowie die GbR sehr bekannt. Die GmbH & Co Kg kann als Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Verbindung mit der Kommanditgesellschaft verstanden werden und kommt für gewöhnlich bei Unternehmen zum Einsatz, die aus mehreren Gründern besteht während hingegen die GbR als Gesellschaft bürgerlichen Rechts verstanden wird. Diese Rechtsform wird häufig bei Unternehmen angewendet, deren Rechtsgrundlage sich ausschließlich auf das BGB bezieht. Sofern das Streben des Startups gänzlich auf die schnelle Expansion und die Gewinnmaximierung bezieht, die durch den späteren Gang an die Börse realisiert werden soll, so kann das Unternehmen auch die Rechtsform Aktiengesellschaft AG annehmen. Diesen Status erlangt das Unternehmen jedoch erst dann, wenn es börsennotiert wurde und ihr Kapital durch Aktienverkäufe generiert. Zu Beachten ist allerdings, dass in diesem Fall die Aktionäre durchaus mitunter ein Mitspracherecht am Unternehmen erhalten und selbstverständlich einen Einblick in die Bilanzen und spätere Devisenauszahlungen erwarten.
Die Wahl zwischen der Personengesellschaft oder der juristischen Person ist auch in ganz entscheidendem Ausmaß davon abhängig, wie viele Personen letztlich das Unternehmen gründen werden und in welchem Umfang steuerliche Vergünstigungen avisiert werden. Gewisse Rechtsformen zahlen mitunter weniger Steuern als andere. Ferner sollte sich der Startup darüber bewusst sein, dass eine Kapitalgesellschaft zur Erstellung von Bilanzen und dergleichen verpflichtet ist, die für gewöhnlich lediglich durch einen Wirtschaftsprüfer erstellt werden können. Dieser Umstand ist ein weiterer Kostenfaktor für das Unternehmen, zumal die Frage nach dem Startkapital hier wieder entscheidend wird. Im Zweifel sollte sich jeder Startup vor der endgültigen Wahl der Rechtsform einen ausführlichen Rat bei einem Steuerberater einholen, um für sich die beste Entscheidung treffen zu können.