Doppelte oder einfache Buchhaltung für Schweizer Firmen ?

In Deutschland sind Unternehmen genauso zu einer korrekten Buchhaltung verpflichtet wie in der Schweiz. Es gibt allerdings auch ein paar gravierende Unterschiede. Was in Deutschland zum Beispiel als Gewinn- und Verlustrechnung oder als 4/3-Rechnung bezeichnet wird, ist in der Schweiz die Erfolgsrechnung. Ausserdem sollten sich deutsche Unternehmer, die in der Schweiz ein Geschäft führen, mit dem sogenannten Obligationenrecht auskennen. Der folgende Artikel fasst die wichtigsten Grundsätze zusammen.

Gesetzliche Grundlagen für die Buchführung

Die Grundlagen der Buchführung sind in der Schweiz genauso wie in anderen Ländern rechtlich festgeschrieben. Die Regeln dazu finden sich im Obligationenrecht. Dieses Recht gehört zum Zivilgesetzbuch und ist mit dem deutschen Privatrecht und Schuldrecht zu vergleichen. Das Obligationenrecht wird in fünf grundlegende Abteilungen unterteilt. In der vierten Abteilung befinden sich die Regelungen für die kaufmännische Buchführung. Ganz besonders wichtig ist für Kaufleute der 32. Titel der vierten Abteilung. Die passenden Regelungen der Gesetzestexte finden sich in den Artikeln 957 bis 964. Hier ist genau aufgelistet, wer in welchem Umfang zur Buchführung verpflichtet ist.

Wer muss einer Buchführungspflicht nachkommen?

Generell gilt in der Schweiz die Buchführungspflicht für alle Unternehmensformen. Wie die Buchführung aussehen muss, richtet sich allerdings danach, um was für ein Unternehmen es sich handelt. Die Art der Buchführungspflicht entscheidet massgeblich über den Aufwand, der für die Buchführung in der Schweiz notwendig ist. Es wird zwischen der doppelten und der einfachen Buchführung unterschieden.

Laut Obligationenrecht Art. 957 Abs. 1 gilt, dass alle Unternehmen zur Buchführung verpflichtet sind, die sich im Handelsregister eintragen lassen müssen. Dazu gehören auf jeden Fall Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften.
Daneben gelten aber noch ein paar andere Grundsätze. So müssen unter anderem Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die im vorangegangenen Jahr einen Umsatz erzielt haben, der höher als 500.000 Franken war, im neuen Jahr eine doppelte Buchführung machen. Bei juristischen Personen spielt der Umsatz keine Rolle, denn sie sind auf jeden Fall zur doppelten Buchführung verpflichtet.

Bedeutend einfacher als die doppelte Buchführung ist die einfache Buchführung. Hier ist es ausreichend, wenn Ein- und Ausgaben regelmässig dokumentiert werden. Zusätzlich müssen Unternehmen, für die nur eine einfache Buchführung vorgeschrieben ist, Auskunft über ihr Firmenvermögen geben können. Infrage kommt die einfache Buchführung für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, deren Umsatz im vergangenen Geschäftsjahr unter 500.000 Franken lag. Befreit von der doppelten Buchführung sind Stiftungen und Vereine, für die keine Pflicht besteht, sich ins Handelsregister einzutragen.

Generell hängt die Art der Buchführungspflicht in der Schweiz nicht nur von der Rechtsform eines Unternehmens ab, sondern seine wirtschaftliche Grösse spielt bei der Art der Buchführung eine wichtige Rolle. Die vereinfachte Buchführungspflicht ist vor allem für Kleinunternehmen, Stiftungen und Vereine gedacht, um ihnen die ordnungsgemässe Buchführung zu erleichtern. Trotzdem ist auch für diese Unternehmen eine korrekte Buchhaltung Pflicht und sie müssen jederzeit über ihre finanziellen Verhältnisse an berechtigte Stellen Auskunft geben können.

Grundsätze einer ordnungsgemässen Buchführung

Für alle Unternehmen, egal ob sie eine einfache oder doppelte Buchführung machen müssen, gelten die Grundsätze ordnungsgemässer Buchführung. Diese Grundsätze sind im Artikel 957a des Obligationenrechtes geregelt. Dazu gehört, dass jeder Vorgang vollständig und wahrheitsgemäss erfasst werden muss. Für jede Buchung muss ein Beleg vorhanden sein. Für die Form der Buchführung gibt es keine direkte Vorschrift, aber sie muss so beschaffen sein, dass für einen berechtigten kompetenten Dritten das Prinzip der Buchungen klar zu erkennen ist. Dazu gehört auch, dass die Buchführung zweckmässig und nachprüfbar ist. Das sind viele Vorschriften, bei denen vor allem Kleinunternehmen schnell an ihre Grenzen stossen. Falls Sie Probleme mit Ihrer Buchführung haben sollten, ist es auf jeden Fall besser, von Anfang an einen Fachmann hinzuzuziehen. Nicht selten entscheidet gerade die Buchführung über den Erfolg oder Misserfolg eines jungen Unternehmens.

Aufgaben der Buchführung

Aufgabe der Buchführung ist es, alle geschäftlichen Aktivitäten eines Unternehmens zu erfassen und zu dokumentieren, die das Ziel haben, einen Gewinn zu erwirtschaften. In erster Linie umfasst sie deshalb alle finanziellen Transaktionen des Unternehmens mit seinen Kunden, Geschäftspartnern oder Behörden. Damit die Buchhaltung von den Finanzbehörden eindeutig nachprüfbar ist, muss sie entweder in der Landeswährung ausgeführt werden oder in der Währung, die im Unternehmen hauptsächlich verwendet wird. Ein weiteres Kriterium der ordnungsgemässen Buchführung betrifft die Sprache. Diese Vorschrift besagt, dass die Buchführung in einer der schweizerischen Landessprachen ausgeführt sein muss. Ob das in schriftlicher Form oder in elektronischer Form geschieht, dürfen die Unternehmen frei entscheiden.

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