Negativzinsen: Strafgebühren für Sparer in der Schweiz

Es wurde im Vorfeld sehr lange in der europäischen Wirtschaftsunion darüber diskutiert, doch ernsthaft hat diese Maßnahme letztlich keiner in Anbetracht gezogen. Die sogenannten Negativzinsen der Banken auf kleinere Sparguthaben ihrer Kunden sorgte für heftige Diskussionen und in der Schweiz hat nunmehr erstmals eine Bank diese Zinsen eingeführt.

Negativzinsen – Ein Novum in Europa

Damit die Zinsen auch wirklich erhoben werden könnten wäre fast schon logischerweise ein Bargeld-Verbot die Folge. Experten gehen jedoch davon aus, dass es sich zunächst erst einmal um einen Testlauf der Schweiz handelt. Die ABS (Alternative Bank Schweiz) wird diesen Probelauf im kommenden Jahr jedoch für ihre Privatkunden einführen und verteidigte ihre Maßnahme mit der Begründung, dass es um einen notwendigen Schritt mit Bezug auf die strengeren Investitionskriterien handele. Die ABS hält derzeitig einen sehr großen Barbetrag bei der Schweizer Nationalbank und gibt damit eine Gebühr weiter, die von der Schweizer Nationalbank für Banken eingeführt wurde, die bei Geld hält. Der Zustrom der ausländischen Devisen und die damit verbundene Beeinflussung des Kurses vom Schweizer Franken solle damit gebremst werden.

Die Negativzinsen Strafgebühr soll ab dem 01.01.2016 erhoben werden und beträgt bei dem privaten Zahlungsverkehr, abhängig von der Höhe des Spartguthabens, 0,125 bis 0,75 Prozent. Vereine sowie Unternehmen müssen ab einer Spareinlage von 500.000 Franken bzw. 1.000.000 Millionen Franken die Gebühr entrichten. Im gleichen Atemzug erhöht die Bank für ihre Kunden die Transaktionsgebühren.

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