Steuern für Startups vor der Gewerbeanmeldung beachten

Steuern für Startups vor der Gewerbeanmeldung beachten

Wer sich selbständig machen oder eine Firma gründen möchte, sollte sich vor der Gewerbeanmeldung informieren, welche Steuern auf ihn zukommen und wie er sie anzumelden und zu bezahlen hat. Deshalb ist es gut, wenn Sie vorher einen Steuerberater aufsuchen und sich eingehend beraten lassen, welche Steuerabgaben, bei welcher Art von Selbständigkeit, auf Sie zukommen.

Steuerabgaben und deren Entrichtungszeiträume

Sobald Sie sich beim Gewerbeamt Ihrer Gemeinde für eine selbständige Tätigkeit anmelden und Ihren Gewerbeschein erhalten haben, sendet Ihnen das Gewerbeamt einen Fragebogen, bezüglich der Steuern für Start-ups, zu. In dem Fragebogen müssen Sie Angaben zur Ihrer Tätigkeit beantworten. Es wird nach dem voraussichtlich zu erwartenden Gewinn gefragt. Falls Ihr Gewinn niedriger als 17500 Euro jährlich beträgt, werden Sie als Kleingewerbe angesehen und müssen lediglich eine einfache Buchführung machen. Hier werden Einnahmen und Gewinne gegen gerechnet, damit die Einkommenssteuer festgelegt werden kann. Eine vierteljährliche Steuervorauszahlung entfällt dann. Sollten die Gewinne im zweiten Jahr der Existenzgründung weitaus höher sein, kommt es zu einer Regelbesteuerung mit vierteljährlichen Vorauszahlungen. Personengesellschaften mit hohen Gewinnen unterliegen der doppelten Buchführung.

Welche zusätzlichen Steuern für Startups sind zu entrichten?

Die Gewerbesteuer ist für jeden Selbständigen an das zuständige Gewerbeamt zu entrichten. Auch wenn der Betrieb Verluste macht, kann eine Gewerbesteuer anfallen. Das Finanzamt erhebt außerdem die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag. Sollten Sie als Unternehmer Angestellte haben, dann müssen Sie für diese die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag entrichten, welches Sie dem Arbeitnehmer vom Bruttogehalt in Abzug bringen.

D: Bundeszentralamtes für Steuern
A: Bundesministerium für Finanzen
CH: Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV

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