Umsetzung der neuen Mehrwertsteuersätze in der Schweiz ab 2018


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Nachdem die Änderung der Mehrwertsteuersätze in der Schweiz zu vielen Fragen geführt hat gibt es von dem Gesetzgeber zumindest schon einmal einen kleinen Ansatz.

Veränderungen in vielen Bereichen

Für viele Dienstleistungsbereiche werden die neuen Mehrwertsteuersätze ebenfalls merkliche Veränderungen mit sich bringen. Wenn Sie zu denjenigen Kunden gehören, die eine Dienstleistung bei einem Anbieter in der Schweiz gehören, möchten Sie naturgemäss jetzt natürlich wissen, wie es künftig weitergehen wird. Der Gesetzgeber selbst hat den Anbietern dabei sehr viel freie Hand gelassen.

Keine merklichen Veränderungen für Abo-Kunden

Für Kunden, die ein Abo bei einem Schweizer Dienstleiter inne haben, erfolgt die Abrechnung der Dienstleistung natürlich jährlich. Dementsprechend wird es auch keinerlei merkliche Veränderungen für den Kunden mit sich bringen, wenn die neuen Mehrwertsteuersätze in Kraft treten. Der Anbieter wird einfach auf der nächsten Rechnung anstelle des alten Mehrwertsteuersatzes den neu geltenden Mehrwertsteuersatz aufführen. In der gängigen Praxis ist dies bei Schweizer Buchhaltern oder Steuerberatern der Fall, die ihren Kunden entsprechende Software-Lösungen zur Verfügung stellen. Diese Software wird natürlich ebenfalls per einfachem Update auf den neusten Stand gebracht, so dass Sie als Kunde letztlich überhaupt nicht aktiv werden müssen.

Rückerstattung als optionaler Kundenservice

Sollte ein Abo zum Ende des Jahres abgerechnet werden, ist dieser Zeitraum sowohl für den Anbieter als auch für Sie als Kunde äusserst komfortabel. Die neuen Mehrwertsteuersätze werden zum Beginn des neuen Abrechnungszeitraumes zugrunde gelegt. Interessant wird es jedoch dann, wenn der Sie als Kunde ein laufendes Abo über den Jahreswechsel hinaus vereinbart haben, welches an einem Zeitraum Mitte des Jahres abgerechnet wird. Dieses Abo läuft naturgemäss über den 1. Januar 2018 hinaus so dass sich zwangsläufig die Frage stellt, wie mit den zuviel gezahlten Steuersätzen auf der Abrechnung verfahren wird. Der Gesetzgeber in der Schweiz hat diesbezüglich zwar keinerlei verbindliche Richtlinien aufgestelllt allerdings haben viele Dienstleistungsunternehmen bereits angekündigt, dass sie die Erstattung der zu viel gezahlten Steuerbeträge als optionalen Kundenservice ihren Kunden anbieten möchten.

Für Sie als Kunde bedeutet dies, dass die Änderung der Mehrwertsteuersätze in der Schweiz eine günstigere Veränderung des Rechnungsbetrages mit sich bringen kann. Sollte Ihr Anbieter sich diesbezüglich noch nicht geäussert haben wäre es durchaus ratsam, einmal Kontakt aufzunehmen und einfach über die Anwendungspraxis der Erstattung anzufragen.

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