Urheberrechte bei Youtube

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Der Video-Kanal Youtube ist sowohl für gewerbliche Internetnutzer als auch für private User zu einem regelrechten Wunderland der Kreativität geworden. Jeden Tag werden unzählige Videos hochgeladen, die sowohl der privaten Kreativität als auch dem gewerblichen Marketing nutzen sollen. Obgleich sich kaum ein Nutzer so richtig Gedanken über die Erstellung oder auch die Verwendung der Videos macht, so ist die Frage nach dem Urheberrecht bei Youtube grundlegend wichtig.

Urheberrechte bei Youtube, was ist überhaupt betroffen?

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die rechtliche Situation bei Youtube nicht immer eindeutig ist. Prinzipiell gilt, dass der Ersteller des Videos auch die Urheberrechte besitzt und das Video entsprechend auch verwerten darf. Damit ist jedoch nicht gesagt, dass die Urheberrechte bei Youtube auch immer alleinig bei derjenigen Person liegt, die das Video hochgeladen hat. Entscheidend ist hierbei, dass das Video auch wirklich von der Person, die es hochlädt, selbst gedreht wurde.

Im Klartext bedeutet dies, dass keinerlei fremde Filme oder TV-Mitschnitte von dem Nutzer verwertet werden dürfen. Diese Regelung betrifft jedoch nicht die zufällig im Video auftauchenden Filme im Hintergrund oder die Plakate bzw. Bilder, die von anderen Menschen entworfen wurde. Wenn diese keinen echten Mehrwert für das Video darstellen und somit als austauschbar gelten, so muss sich der Nutzer bezüglich der Urheberrechte bei Youtube keine Gedanken machen.

Musikalische Untermalung in den Videos

Die musikalische Untermalung der Videos ist mittlerweile bei Youtube zum Standard geworden. Sie können das Video aufwerten und sind somit auch ein wesentlicher Bestandteil des fertiggestellten Videos. Dieser Umstand bedeutet jedoch nicht, dass jeder Nutzer jeden beliebigen Song einfach so verwenden darf. Die Urheberrechte bei Youtube betreffen auch die Musikstücke, die für das Video verwendet werden. Im Zweifel sollte der Nutzer entweder die Genehmigung des Rechteinhabers einholen oder für die musikalische Untermalung ein sogenanntes lizenzfreies Lied aus dem Internet wählen, da hier für gewöhnlich die bloße Urhebernennung ausreichend ist.

Bei Videos, die im Freien gedreht werden, ist das plötzliche Auftachen fremder Personen nicht immer ausgeschlossen. Beachtet werden sollte allerdings, dass das Video nur dann bei Youtube verwendet werden darf, wenn diejenige Person, die im Video zu sehen ist, auch damit einverstanden ist da auch dies die Urheberrechte bei Youtube beeinträchtigt.

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