Wagt die Schweiz in der Flüchtlingsfrage einen “All-in”?

Flüchtlingsansturm vs. Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU – der Bundesrat kämpft um Zuwandererkontingente, Brüssel lehnt bislang jedes Zugeständnis ab. Die Konfrontation ist vorprogrammiert.

Personenfreizügigkeit – Schweiz als Nicht-Mitglied der EU

Obwohl die Schweiz gar nicht Mitglied der Europäischen Union ist, bestehen gravierende Abhängigkeiten von Brüssel: Eine Beschränkung bei der Zuwanderung wäre beispielsweise nur möglich, wenn das gesamte Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) eingeschränkt würde. Dies wiederum ist an Bedingungen geknüpft, wie zum Beispiel schwere wirtschaftliche oder soziale Probleme im Land und die Zustimmung von beiden Seiten, was als unwahrscheinlich angesehen werden darf. Die einzige Lösung: Aufkündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens. Entsprechende Stimmen werden in der Schweiz bereits laut, zumal die Initiative gegen Massenzuwanderung ohnehin umzusetzen ist – und zwar autonom, ohne in Brüssel anzufragen.

Ist die “Schutzklausel” die Lösung?

SVP-Vizepräsident Christoph Blocher beruft sich auf diese Klausel, die sich am Durchschnitt der Zuwanderung in allen 28 EU-Mitgliedsländern bemisst: Hätte die Schweiz diesen Wert erreicht, könnte sie die Zuwanderung stoppen. Nun steht diese Schutzklausel gegen die bilateralen Verträge – die Experten streiten sich bereits um Auslegungen und vor allem um die Konsequenzen: Die Kündigung der bilateralen Verträge hätte selbstverständlich wirtschaftliche Folgen, denn die Schweiz ist in besonderem Maße vom EU-Binnenmarkt abhängig. Auf der anderen Seite fordert Blocher souveränes Entscheiden und Handeln vom Bundesrat. Die rechtlichen Positionen sind umstritten, aber eines dürfte klar sein: Selbst wenn die EU gesetzlich keine Handhabe gegen die Anwendung der Schutzklausel hat, wird die Schweiz ihren Unmut zu spüren bekommen. Es wäre wie “All-in-Gehen”, so formuliert es die Aargäuer Zeitung – sind die Karten der Schweiz dazu gut genug?

 

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