Quellenangaben von Bildern und Videos

Filme, Bilder und Videos auf Internetseiten sind sehr beliebt und ein wichtiges Element der meisten Webseiten. Aber nicht alles, was im Internet veröffentlicht wird, ist auch rechtens und darf einfach so verwendet werden. Es gibt europaweit einheitliche Regeln, die das Verwenden von fremden Bildern, Grafiken und Videos regeln.

Wenn es um die rechtliche Seite der Urheberrechte oder der Nutzungsrechte geht, herrscht unter den Anwendern ziemlich grosse Unsicherheit. Zahlreiche Webseitenbetreiber wurden schon wegen unerlaubter Nutzung von Bildern abgemahnt und mussten ein hohes Lehrgeld für ihre Unwissenheit zahlen. Dabei ist es einfach, Abmahnungen zu verhindern, wenn man sich an einige Grundregeln hält.

Bilder für die eigene Webseite

Was Sie als Betreiber einer Website auf jeden Fall wissen sollten, ist die Tatsache, dass Bilder, Videos und Fotos immer urheberrechtlich geschützt sind. Selbst wenn Sie nur ein Bild von einem Apfel aus einem Kochbuch oder von einer Kochseite kopieren, kann das für Sie als Webseitenbetreiber rechtliche Folgen haben. Ein gutes Beispiel für massenhafte Abmahnungen sind Stadtpläne, die von vielen Seitenbetreibern gern in ihre Webseite integriert werden, um den Nutzer zu zeigen, wo Ihr Shop zu finden ist. Von dieser Abmahnwelle waren Tausende Seitenbetreiber in ganz Europa betroffen.

Aber welche Bilder dürfen denn nun auf der eigenen Webseite verwendet werden? Generell dürfen Sie jedes Bild, jedes Video und jeder Grafik ins Netz stellen, dessen Urheber Sie selber sind. Haben Sie also ein Foto selber geschossen, dürfen Sie es auch ins Netz stellen, denn Sie sind der Urheber. Nach dem Urheberrecht haben Sie die Möglichkeit, darüber zu entscheiden, wer Ihr Bild nutzen darf.

Das Recht am eigenen Bild

Der Gesetzgeber sieht allerdings auch am eigenen Bild einige Einschränkungen vor. So dürfen Sie zum Beispiel ein eigenes Bild mit einer erkennbaren Person nur dann veröffentlichen, wenn diese Person zugestimmt hat. Handelt es sich dagegen um eine ganze Menschenmenge, die für das Bild nur als Beiwerk betrachtet werden darf, müssen Sie die fotografierten Personen nicht um Erlaubnis fragen, wenn Sie dieses Bild veröffentlichen wollen. Das gilt zum Beispiel bei Bildern von Volksfesten oder Grossveranstaltungen. Eine weitere Einschränkung ist die sogenannte Panoramafreiheit.

Fotografierte Gebäude, Kunstwerke oder andere Sehenswürdigkeiten dürfen Sie fotografieren und veröffentlichen. Allerdings müssen Sie dabei beachten, dass Sie nur solche Bilder veröffentlichen dürfen, die von öffentlichen Strassen einsehbar sind. Müssen Sie für Ihre Fotos auf eine Leiter steigen, ist das schon nicht mehr als öffentliche Strasse zu sehen. Ein gutes Beispiel dafür sind die Bilder von Google Street View. Hier streiten sich Gerichte noch darüber, ob Fotos bei einer fotografierten Höhe von 2,50 m noch öffentlich sind und damit unter die Panoramafreiheit fallen. Sollten sich die europäischen Gerichte dagegen entscheiden, kann das im Nachhinein für Google eine teure Angelegenheit werden.

Bilder und Videos mit Quellenangabe veröffentlichen

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Sie auch fremde Bilder veröffentlichen. Verschiedene Plattformen, wie zum Beispiel Fotolia bieten auf ihren Webseiten Fotos zum Verkauf an. Aber auch hier ist genau geregelt, welche Rechte Sie an den Bildern erwerben. Sie werden durch den Kauf nicht automatisch zum Urheber. Die Exklusivrechte bleiben beim Fotografen. Sie dürfen von diesen Bildern Versionen verwenden, die für Social Media optimiert wurden. Die Copyright Informationen müssen innerhalb der Bilddatei enthalten und gut erkennbar sein. Zu den Informationen zählen der Name des Fotografen und der Anbieter des Fotos, in diesem Fall Fotolia. An welcher Stelle sich die Copyright Informationen befinden müssen, ist nicht genau definiert.

Vorsicht ist immer dann geboten, wenn Sie Bilder von kostenlosen Anbietern wie Pixabay herunterladen. Auch hier gilt das Urheberrecht und es kann durchaus sein, dass Sie irgendwann Post von einem Anwalt bekommen, weil der Urheber sie abgemahnt hat. Laut Paragraf 97 Absatz 1 des Urhebergesetzes trifft Sie der Unterlassungsanspruch auch dann, wenn Sie eine unberechtigte Nutzung ohne Verschulden durchführen. Der Urheber hat dann ein Anrecht auf Schadensersatz. Wie sich die Sache mit den Fotos von Pixabay verhält, ist rechtlich noch nicht komplett geklärt. Auf jeden Fall sollten Sie vorsichtig sein und die Fotos nicht gewerblich verwenden.

Generell gilt für Medien aus dem Internet, dass es immer einen Urheber mit Rechten gibt. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie sich mit dem Urheber in Verbindung setzen. Das kann auf direktem Wege erfolgen oder über eine Bilderagentur, wie sie Fotolia oder Shutterstock darstellen. Unterschieden wird dabei nach lizenzfreien und lizenzpflichtigen Bildern. Verwechseln Sie bitte nicht lizenzfrei mit kostenlos. Lizenzfrei bedeutet lediglich, dass Sie für das verwendete Bild nur eine Einmalzahlung leisten. Bei lizenzpflichtigen Medien richtet sich der Preis unter anderem nach der Nutzungsdauer, der Reichweite oder dem Umfeld der Nutzung. Auch diese Bilder müssen auf jeden Fall mit den Copyright Informationen versehen werden. In welcher Form das erfolgt, darf jeder Urheber selber festlegen.

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