Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) Schweiz 2020

Im Jahr 2019 wurde eine Steuervorlage erarbeitet, die ihre Ursprünge im Jahr 2017 hat und mit welcher ein wettbewerbsfähiges Steuersystem, welches mit internationalem Recht vereinbar ist und welches für Unternehmen sowie der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) stärkend wirken würde, geschaffen werden sollte. Sowohl die Wettbewerbsfähigkeit als auch die Attraktivität des Standortes Schweiz sollte mit diesem Steuersystem gesteigert werden, sodass die Arbeitsplätze und damit auch die Steuereinnahmen bereits mittelfristig gesichert werden können. Mit der Steuerreform erhält die AHV Mehreinnahmen, die dringend notwendig sind. Dies ist jedoch nicht nur der Hauptgrund, vielmehr sehen sowohl das Parlament als auch der Bundesrat die Steuerreform als Sicherungsmassnahme für die Renten in der Schweiz an.

Entscheidung per Volksentscheid im 2019

Am 19.05.19 wurde über die Steuerreform im Zuge einer Volksabstimmung entschieden. Mit rund 42,7 Prozent Stimmbeteiligung gab es insgesamt 66,4 Prozent positive Stimmen für die Steuerreform, während hingegen 33,6 Prozent sich dagegen aussprachen. Im Jahr 2017 gab es bereits einen ähnlichen Vorstoss, welcher jedoch scheiterte. Die sogenannte USR III (Unternehmenssteuerreform III) wurde in Verbindung mit der Altersvorsorgereform namens Altersvorsorge 2020 abgelehnt. Hintergrund der Ablehnung war der Umstand, dass ein Reformbedarf nicht als notwendig angesehen wurde. Aus diesem Grund haben sich das Parlament und der Bundesrat nochmals mit der Thematik befasst und eine gänzlich neue Vorlage geschaffen.

Im Kernpunkt stehen dabei die Steuerprivilegien der internationalen Unternehmen, welche künftig aufgehoben werden. Dies hat zur Folge, dass alle Unternehmen auf dem Unternehmensmarktplatz Schweiz die gleiche Stellung steuerlich haben werden. Im Hinblick auf die AHV wurde ebenfalls Handlungsbedarf gesehen, da es zwischen den Einnahmen und den Ausgaben zu einer Diskrepanz gekommen ist.

Durch die Steuerreform wird die Stellung der AHV verbessert, sodass die Renten wieder mehr an Sicherheit erhalten. Die neue Steuerreform hat in starkem Ausmass der Kritik, welche an der ersten Vorlage aus dem Jahr 2017 geäussert wurde, Rechnung getragen. Die Zusatzfinanzierung, welche der AHV zugutekommt, wird dabei als Sozialausgleich im Zusammenhang mit der Steuerentlastung für die Unternehmen angesehen. Dies ist jedoch nicht die einzige Änderung, die es im Jahr 2020 geben wird.

Der Unternehmensstandort Schweiz soll gefestigt werden

Künftig werden die sogenannten kantonalen Statusgesellschaften, welche international schon länger nicht mehr akzeptiert werden, auch in der Schweiz abgeschafft. Diese Massnahme ist erforderlich, damit der Unternehmensstandort Schweiz mit der internationalen Konkurrenz Schritt halten kann. In diesem Zusammenhang werden auch neue steuerliche Regelungen geschaffen, welche als Sonderregelungen der Forschung sowie Entwicklung zugutekommen sollen.

Ein gutes Beispiel hierfür ist die sogenannte Patentbox, welche Auswirkungen auf die Besteuerung von Gewinnen aus Erfindungen heraus für die tatsächlichen Erfinder haben wird. Diese Gewinne sollen ab dem Jahr 2020 eine ermässigte Besteuerung erfahren. Den Kantonen wird dabei auch die Möglichkeit gegeben, zusätzliche Abzüge für den Bereich “Ausgaben” bei Forschung und Entwicklung bis zu einem Höchstsatz von 50 Prozent vorzusehen.

Die Steuerreform wird allgemeinhin als sehr ausgewogen angesehen. Diese Ausgewogenheit stützt sich auf verschiedene Massnahmen wie beispielsweise die Erhöhung der Besteuerung von Dividenden auf einen Wert von 70 Prozent bei dem Bund sowie auf 50 Prozent im Bereich der Kantone. Kantone können dabei jedoch auch höhere Besteuerungen vornehmen. Die 50 Prozent sind als Minimalwert zu verstehen. Das Kapitaleinlageprinzip wird ebenfalls einige Anpassungen erfahren. So ist beispielsweise die steuerbefreite Ausschüttung der Kapitaleinlagereserven ab dem Jahr 2020 beschränkt. Auch die Städte sowie Gemeinden werden bei der direkten Bundessteuer durch einen erhöhten Kantonsanteil stärker berücksichtigt.

Alles in Allem betrachtet wirkt die neue Steuerreform durchaus durchdacht und könnte die Zielvorgaben – Stärkung der AHV sowie des Unternehmensstandortes Schweiz – durchaus erreichen. Im Hinblick darauf, dass international betrachtet die kantonalen Statusgesellschaften bereits seit längerer Zeit nicht mehr akzeptiert werden, musste natürlich ein Schritt der Anpassung vorgenommen werden. Mit der neuen Steuerreform hat die Schweiz somit in einem Bereich nachgezogen, in dem dringend Handlungsbedarf bestanden hat.

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