Betriebskostenabrechnung für Unternehmen prüfen

Mehr als 80 % aller gewerblichen Nebenkostenabrechnungen werden zuungunsten der Mieter berechnet. Da spielt es keine Rolle, ob Sie ein kleines Büro haben oder eine Gastronomiefläche. Selbst Grossunternehmen oder KMU sollten ihre Betriebskostenabrechnung nicht als gegeben hinnehmen. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie Ihre Betriebskostenabrechnung für Unternehmen prüfen lassen.

Warum Betriebskostenabrechnung für Unternehmen prüfen lassen?

Fehler in der Betriebskostenabrechnung führen in den meisten Fällen dazu, dass Sie als Mieter unnötige Kosten haben. Je nach Grösse Ihrer Immobilie kann da im Jahr einiges zusammenkommen.

Das Erstellen einer Betriebskostenabrechnung ist eine komplexe Angelegenheit. Vermieter von gewerblichen Objekten haben noch mehr formale Kriterien einzuhalten als Vermieter von privaten Wohnungen. So müssen sämtliche Belege des Abrechnungszeitraums gespeichert und die tatsächlichen Kosten aufgelistet werden.

Mindestens genauso kompliziert wie die Erstellung ist auch die Überprüfung der Betriebskostenabrechnung. So ist es auch kein Wunder, dass inzwischen zahlreiche Anwälte damit beschäftigt sind, die Betriebskostenabrechnung für Unternehmen zu prüfen. Findet der Fachanwalt einen oder mehrere Fehler, muss die Betriebskostenabrechnung neu erstellt werden. Im besten Fall erhalten Sie als Unternehmer einen Teilbetrag zurück.

Warum muss eine Betriebskostenabrechnung erstellt werden?

Vermieter von gewerblichen Immobilien haben genauso das Recht, sich bestimmte Kosten zurückerstatten zu lassen wie Vermieter von privaten Immobilien. Wichtig dabei ist, dass auch gewerbliche Vermieter nur bestimmte Betriebskosten auf ihre Mieter umlegen dürfen. Vermieter haben die Möglichkeit, über eine monatliche Vorauszahlung an ihr Geld zu kommen oder am Jahresende eine Abrechnung zu erstellen. Bei der Vorauszahlung muss am Jahresende ebenfalls eine Abrechnung durchgeführt werden und zu viel gezahlte Beträge bekommen Sie als Mieter zurück.

Eine Ausnahme von der Regel der genauen Abrechnung zum Jahresende bildet die Berechnung der Kosten für Heizung und Warmwasser. Diese Kosten können erst in Rechnung gestellt werden, wenn die ablesenden Unternehmen ihre Berechnung beendet haben.

Fehler in der Betriebskostenabrechnung

Sind Sie als Mieter der Meinung, dass Ihre Betriebskostenabrechnung Fehler aufweist, sollten Sie auf jeden Fall eine Überprüfung veranlassen. Denken Sie allerdings daran, dass eine fehlerhafte Betriebskostenabrechnung kein Grund dafür ist, die Nachzahlungsforderung nicht zu begleichen. Fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen müssen neu berechnet und erstellt werden. Sie als Mieter haben dann lediglich noch die Differenz zu zahlen oder können das Guthaben von ihrem Vermieter zurückfordern. Durch die Überprüfung entstehen Ihnen keine Mehrkosten, sondern es ist Ihr gutes Recht.

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