Reinigen unter besonderen Bedingungen der Corona-Pandemie

 

Die Corona-Pandemie verlangt uns allen viel ab. Das gilt auch für Reinigungsarbeiten oder Reinigungskräfte. Vor allem gemeinschaftlich genutzte Arbeitsplätze müssen mit besonderer Sorgfalt gereinigt werden. Ganz besondere Massnahmen gelten für Arbeitsplätze, an denen Mitarbeiter tätig waren, die sich mit Covid 19 angesteckt haben.

Reinigung von Oberflächen

Arbeitsplätze, an denen positiv getestete Kollegen gearbeitet haben, sind besonders zu behandeln. Wichtig ist es, zu wissen, dass die Infektiosität auf trockenen Oberflächen umso schneller abnimmt, je höher die Temperaturen sind. Unterschieden wird ausserdem nach der Art der Oberfläche.
So sind die Viren zum Beispiel auf

  • Kupferoberflächen wenige Stunden,
  • auf Karton und Papier einige Stunden und
  • auf Kunststoff oder Stahloberflächen mehrere Tage

infektiös. Mit sinkenden Temperaturen verlängert sich diese Zeit.

Wann es nicht genug ist, Arbeitsplätze normal zu reinigen, sondern diese desinfiziert werden sollten, unterliegt im besten Fall einer fachgerechten Beurteilung durch beauftragte Spezialisten. Die Spezialisten berücksichtigen dabei, wie gross die Gefahr ist, dass die Flächen kontaminiert wurden. Sie haben die entsprechenden Erfahrungswerte, um festzulegen, wie wahrscheinlich es ist, dass von diesen Flächen eine Übertragung weiterer Mitarbeiter erfolgt. Sie überprüfen dabei das Material und die Beschaffenheit sowie die Anzahl der Mitarbeiter. Am besten ist es, wenn der infektiöse Arbeitsplatz mehrere Tage nicht benutzt wird. So kann die Verbreitung der Viren ohne Einsatz von Chemie verhindert werden. Ganz wichtig ist allerdings die eigene Hygiene der Mitarbeiter zur persönlichen Vorsorge.

Wie wird desinfiziert und gereinigt?

Entscheiden die Experten, dass eine gründliche Reinigung mit Desinfektionsmitteln durchgeführt werden soll, muss nicht zwangsweise der gesamte Betrieb desinfiziert werden. Oft reicht es, den entsprechenden Arbeitsplatz gründlich zu reinigen und mit Desinfektionsmittel zu bearbeiten. Dabei kann eine Wischdesinfektion oder eine Sprühdesinfektion durchgeführt werden. Die gründlichere Variante ist die Wischdesinfektion. Die gereinigten Arbeitsplätze sollten für wenigstens 24 Stunden nicht betreten werden. Wichtig ist ausserdem, dass Abfallbehälter geleert werden, da auch diese den Virus enthalten können. In Büros oder am Arbeitsplatz müssen alle Oberflächen gereinigt werden, die durch Handkontakt oder Sekrete für weitere Mitarbeiter ansteckend sein könnten. Dazu gehören unter anderem

  • die Schreibtischplatte,
  • Maus und Tastatur,
  • Telefonhörer,
  • Schalthebel oder
  • benutzte Werkzeuge und Geräte.

Reinigung der Arbeitsplätze ohne nachgewiesene Erkrankungsfälle

Arbeitsplätze, an denen es nicht zu einer Erkrankung von Mitarbeitern kam, können mit handelsüblichen Haushaltsreinigern gereinigt werden. Auch wenn kein Fall von Covid-19 bekannt ist, sollten die Mitarbeiter an jedem Arbeitsplatz besondere Sorgfalt auf eine persönliche Hygiene mit häufigem Händewaschen legen. Nach Möglichkeit sollten Reinigungsintervalle verkürzt werden, um die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten.

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